Die Garantie-Pension ist die optimale Ergänzung zur Sozialversicherung. Damit können Sie die zu erwartende Einkommenslücke nach der Pensionierung schließen.

Sie sind vor etwaigen finanziellen Sorgen geschützt und können Ihren Ruhestand so richtig genießen. Sie sind finanziell unabhängig und können beispielsweise Reisen unternehmen, die Sie schon immer machen wollten – kurz:

Sie werden sich auf Ihren wohlverdienten Ruhestand freuen. Die Garantie-Pension ist die beste Investition in Ihre Zukunft.

Kundenfolder Garantie-Pension

 

Information

Der beste Zeitpunkt
Es ist nie zu früh und nie zu spät. Aber: Je früher, desto besser. Sie können Ihre Garantie-Pension abschließen, wann Sie wollen. Heute oder erst bei Pensionsantritt (gegen Einmalzahlung mit einer sofort beginnenden monatlichen Pension).

Flexible Gewinnveranlagung
Die Garantie-Pension bietet Ihnen die garantierte Verzinsung einer klassischen Lebensversicherung. Entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre Erträge veranlagen – klassisch oder fondsgebunden. Das Switchen ist kostenfrei möglich.
Je nachdem, ob Ihnen Stabilität oder die Chance auf hohe Erträge mehr am Herzen liegt, treffen Sie für Ihre Gewinnbeteiligung* die Wahl zwischen drei Anlagemodellen:

  • klassisch
  • Gemischter Fonds dynamisch
  • Aktienfonds progressiv

Individuelle Pensionsauszahlung
Die Pension kann flexibel mit dem tatsächlichen Pensionsantritt in Anspruch genommen werden. Sollten Sie früher als geplant in Pension gehen, so wird Ihnen früher die Pension ausgezahlt, ist Ihr Pensionsantritt später als in der Pensionsvorsorge vereinbart, so wird der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Die Pension wird ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgezahlt. Sie bestimmen den Zeitraum der Pensionszahlung und ob bei Ableben Ihre Hinterbliebenen eine Rückerstattung des nichtverbrauchten Kapitals oder weiterhin die Pensionszahlung erhalten.

 

* Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesagt werden können, beruhen Zahlenangaben über die zu erwartende Gewinnbeteiligung (Überschussbeiträge, Gewinnansammlungsguthaben, Prämienrückgewähr usw.) auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Die tatsächlich zur Auszahlung gelangende Gewinnbeteiligung hängt allein von den während der Laufzeit des Vertrags erzielten Überschüssen ab.

Optional wählbar

Prämienerlass im Krankheitsfall
Werden Sie durch Erkrankung oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig, übernimmt die Wiener Städtische ab der 7. Woche die Prämienzahlung für die Lebensversicherung. Der Prämienerlass gilt während der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, die nicht unterbrochen sein darf.

Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Während der Arbeitslosigkeit ist es oft unmöglich, die Prämien für Lebensversicherungen weiterzuzahlen. Damit das Sparziel erreicht werden kann, ist jedoch eine kontinuierliche Prämienzahlung notwendig.
Mit der Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung wird im Falle von Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit die Prämienzahlung über die maximale Dauer von 12 Monaten übernommen.

Angebot

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