Folgende, frei wählbare Zusatzleistungen, ergänzen Ihre Er- und Ablebensversicherung sinnvoll:
Prämienerlass im Krankheitsfall
Werden Sie durch Erkrankung oder Unfall für eine längere Zeit arbeitsunfähig, übernimmt die Wiener Städtische ab der 7. Woche die Prämienzahlung für die Lebensversicherung. Der Prämienerlass gilt während der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, die nicht unterbrochen sein darf.
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Während der Arbeitslosigkeit ist es oft unmöglich, die Prämien für Lebensversicherungen weiterzuzahlen. Damit das Sparziel jedoch erreicht werden kann, ist eine kontinuierliche Prämienzahlung notwendig.
Mit der Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung wird im Falle von Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit die Prämienzahlung auf die maximale Dauer von 12 Monaten übernommen.
Kapitalauszahlung bei schwerer Krankheit (Dread Disease)
Die Versicherungssumme wird nicht nur im Er- bzw. Ablebensfall ausbezahlt, sondern bereits bei schwerer Erkrankung an Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypassoperation, Erblindung, Querschnittslähmung, Organtransplantation, Nierenversagen oder bei schwerer Pflegebedürftigkeit (link zu Garantie-Pension) im Sinne der Versicherungsbedingungen.