Die Wiener Städtische bietet Ihnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die im Ausland bei gesundheitlichen Problemen und bei Unfällen Versicherungsschutz bietet. Und das jeweils für die ersten sechs Wochen eines Auslandsaufenthaltes, auch mehrmals im Jahr.

Im Ernstfall holt unser SOS-Rückholdienst Sie und Ihre Familie nach Österreich zurück. Wir übernehmen die gesamten Kosten dafür.

Die TOP MED Reise ist ein umfassender Gesundheitsschutz, der in keinem Reisegepäck fehlen darf.

Produkt

Die Familienversicherung schließt den Ehepartner oder Lebensgefährten und die Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder) bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (im gemeinsamen Haushalt) ein. Das Höchstbeitrittsalter beträgt 75 Jahre.

Es können nur Personen versichert werden, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben und sich nicht überwiegend im Ausland aufhalten.

Beim Einzelabschluss können Sie wählen zwischen

  • einer Einzelversicherung für jährlich EUR 29,40 oder
  • einer Familienversicherung für jährlich EUR 58,80

So werden die Kosten ersetzt.

Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt. Wenn gleichzeitig Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen bestehen,verringert sich die Leistung aus Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung um den Betrag, um den die Summe aller Ihrer Ansprüche die tatsächlichen Kosten überschreitet.

Ist auch die Sozialversicherung leistungspflichtig, so übernehmen wir den vollen Differenzbetrag. Der Selbstbehalt von 10% kommt dann nicht zum Tragen.

Leistungen

Weltweiter Schutz

Sie genießen in allen Ländern der Welt unbegrenzten Versicherungsschutz. Ausgenommen sind Österreich und jene Länder, in denen Sie einen Wohnsitz haben.

Behandlungskosten

Die Wiener Städtische übernimmt bei stationären unaufschiebbaren Behandlungen (operativer und nicht operativer Art) 90 % der Kosten. Das gilt auch für akute Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthaltes notwendig werden.
Inkludiert sind auch die Transportkosten in das nächstgelegene Krankenhaus bei Unfall oder Krankheit. Ebenso werden die Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente übernommen, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind.

Bergungskosten

Die Wiener Städtische übernimmt 90 % der Kosten für die Suche und Bergung von Unfallopfern (max. bis EUR 10.000,-)

Rücktransport nach Österreich

In medizinisch notwendigen Fällen ersetzen wir zu 100 % die Kosten für den Heimflug durch Tyrol Air Ambulance.

Nächtigungskosten für mitreisende Angehörige

Bei Aufenthalt in einem Krankenhaus, das mindestens 50 km vom gebuchten Quartier entfernt ist, übernimmt die Wiener Städtische für mitreisende Familienangehörige oder Lebensgefährten Nächtigungskosten bis zu insgesamt EUR 50,- pro Nacht,  bis zu 10 Nächte.

Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) können an Stelle der Nächtigungskosten Krankenhaus-Begleitkosten bis zu EUR 50,- pro Tag für die Dauer des stationären Aufenthalts geltend gemacht werden.

Nachreise bei im Ausland erkrankten Kindern

Wenn ein versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernimmt die Wiener Städtische bis zu EUR 2.000,- für Nachreise, Nächtigung vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als 5 Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt.

Nicht versichert

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

  • Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche.
  • Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauches von Alkohol oder Suchtgiften.
  • Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
  • Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (zum Beispiel Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren), konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und die Beistellung von Heilbehelfen (zum Beispiel Brillen, Mieder, Prothesen).
  • Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die in Folge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von vom Arzt oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden.
  • Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung eines Arztes angetreten wurden.
  • Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen.
  • Folgen aus Unfällen, die der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist.
  • Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort  geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht.
  • Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (z.B. Monteure, Verkaufsrepräsentanten, Flugpersonal, etc.).
  • Behandlungen, von denen der Versicherer trotz Informationspflicht nicht verständigt wurde.

Online-Abschluss

Die TOP MED Reise-Krankenversicherung können Sie einfach und bequem übers Internet abschließen. Bitte füllen Sie dazu die erforderlichen Felder aus. Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Serviceline unter 050 350 350 zur Verfügung.