Für Freiberufliche und Selbstständige

Ihr Unternehmen floriert, die MitarbeiterInnen und KundInnen sind bestens zufrieden. Der erzielte Erfolg wurde durch 100 %-igen Einsatz erzielt. Aber was passiert, wenn die Firma plötzlich wegen Krankheit des Unternehmers oder bedingt durch einen Schaden vorübergehend schließen muss und die Einkünfte ausbleiben, weil niemand die Arbeit fortsetzen kann?

So etwas kann schneller passieren, als man glaubt. Und dann ist es gut, wenn man mit der Betriebsunterbrechungsversicherung der Wiener Städtischen vorgesorgt hat. Sie schützt Sie bzw. den verantwortlichen Leiter Ihres Unternehmens vor finanziellen Verlusten, die aus einem krankheitsbedingten oder durch Sachschaden verursachten Betriebsstillstand entstehen können.


Superleistungspaket für Personen- und Sachschaden

Mit dem Superleistungspaket ist Ihr Einkommen in jedem Fall geschützt. Unternehmerinnen bieten wir zusätzlich zum Deckungsschutz der Betriebsunterbrechung eine Entbindungspauschale von EUR 1.090,09. Neugründer haben besondere Vergünstigungen.

Der Versicherungsschutz des Superleistungspakets erstreckt sich auf die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes infolge:

  • einer Krankheit oder eines Unfalles mit 7, 14 oder 28 Tage Karenzfrist
  • Infektionskrankheiten, wie Röteln, Masern usw. ohne Karenzfrist
  • Seuchen und Epidemien (Quarantäne) ohne Karenzfrist
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus mit Unterversicherungsverzicht
  • Feuer (Brand, direkter Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz und Löschwassereinwirkung)
  • Leitungswasserschäden
  • Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Vermurung mit Unterversicherungsverzicht
  • Betriebsauflösung wegen 100 %iger Berufsunfähigkeit oder Unfalltod der versicherten Person

Standardleistungspaket für Personenschaden

Das Standardleistungspaket schützt Sie vor Einkommensverlusten bei vollständigen oder teilweisen Betriebsausfällen aufgrund von

  • Krankheit
  • Unfall
  • Seuchen und Epidemien

Sie wählen den Versicherungsschutz individuell mit 7, 14 oder 28 Tagen Karenzfrist für eine Haftungszeit von 6 oder 12 Monaten.
Bei Seuchen und Epidemien entfällt die Karenzfrist.


Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!