Über die Zukunftssicherung können Sie Ihren MitarbeiterInnen steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten eine Zukunftsvorsorge einrichten. Der Gesetzgeber versteht unter Zukunftssicherung iSd. §3(1)15 EStG folgende Vorsorgemöglichkeiten:

  • Altersvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge
  • Unfallvorsorge
  • Gesundheitsvorsorge

Sie wählen, wie Sie die Zukunftssicherung einsetzen:

  • als zusätzliche Sozialleistung Ihres Betriebes, für die keine Sozialabgaben und Steuern anfallen, oder
  • als Angebot des Betriebes an seine MitarbeiterInnen, die Lohnumwandlung für die Eigenvorsorge zu nutzen und damit Lohnsteuer zu sparen.

Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen gewährt die Wiener Städtische beste Gruppenkonditionen, unabhängig davon, ob die Zukunftssicherung als Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge oder Gesundheitsvorsorge gewählt wird.

Unser Service

Gemeinsam mit Ihrem/r BeraterIn der Wiener Städtischen lernen Sie alle Möglichkeiten der Zukunftssicherung kennen. Wir erstellen den passenden Plan und wickeln alle Leistungsfälle mit dem/r MitarbeiterIn ab.


Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!