Direkte Leistungszusage ist eine hervorragende Möglichkeit, einzelnen MitarbeiterInnen oder Gruppen von MitarbeiterInnen eine besondere Leistung zuzuerkennen.

Anstelle einer Lohnerhöhung oder besonderen Anerkennung finanzieren Sie ausgewählten MitarbeiterInnen oder auch sich selbst als GeschäftsführerIn eine Firmenpension. Die entsprechenden Verpflichtungen werden als Rückdeckungsversicherung bei der Wiener Städtischen pensionsabgesichert.

Ihre Vorteile

Die direkte Leistungszusage ist steuerlich absetzbar. Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Für den Begünstigten ist die direkte Leistungszusage erst nach vielen Jahren zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig.

Sie wählen:

  • wem Sie eine direkte Leistungszusage geben wollen,
  • ob Sie die Grundlage mit einer Einmalprämie zum Zeitpunkt der Zusage oder als laufende Prämienzahlungen schaffen wollen, und
  • welche Pension Sie für die jeweiligen MitarbeiterInnen vorsehen wollen, z.B. Alterspension, Pension bei Berufsunfähigkeit, Witwen- bzw. Waisenpension zur Absicherung von Familienangehörigen    

Das Kapital kann dem/r Begünstigten durch Verpfändung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag gesichert werden. Selbst bei einem Konkurs des Unternehmens ist somit ein Fremdzugriff auf dieses Kapital nicht möglich.


Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!