Abfertigungsvorsorge
MIT DER ABFERTIGUNGSVORSORGE BESTEHENDE ANSPRÜCHE STEUERLICH BEGÜNSTIGT AUSLAGERNGute und engagierte MitarbeiterInnen sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens.
Mit Sicherheit liquide bleiben.
Für MitarbeiterInnen, die nach den "alten Regeln" für die Abfertigung geführt werden, sind UnternehmerInnen weiterhin zur Auszahlung der Abfertigung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin aus dem Unternehmen ausscheidet. Ausnahme: Er kündigt selbst.
Seit 28.12.2001 wird die Auslagerung der Abfertigungsansprüche in einen Lebensversicherungsvertrag ermöglicht und steuerlich begünstigt. Mit der Abfertigungsvorsorge kommen Sie in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile.
Unser Service:
Wir übernehmen für Sie das gesamte Management Ihrer Abfertigungsverpflichtungen:
- Anspruchsermittlung
- Finanzierungsplan
- Veranlagung
Nützen Sie Ihre steuerlichen Vorteile!
Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!
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